Dauergrabpflege
Als Vertragspartner der TBF Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner können wir Ihnen die sogenannte Dauergrabpflege anbieten. Diese kann entweder als laufender Pflegevertrag für eine Grabstätte über mehrere Jahre hinweg oder als Vorsorgevertrag im Falle des eigenen Ablebens abgeschlossen werden.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 5 Jahre. Dabei wird ein Vertrag über die TBF Treuhandgesellschaft abgeschlossen. Die gewissenhafte Verwaltung der einbezahlten Gelder ist damit zu 100 Prozent gesichert.
Vorsorgevertrag
- Vorsorgevertrag zur regelmäßigen Bepflanzung und Pflege des eigenen Grabes analog zu unserer Jahresgrabpflege mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren (exklusive Verwaltungspauschale für den Service der TBF Treuhandgesellschaft)
- Einmalige Zahlung ohne Folgekosten
- Regelmäßige Kontrolle der Grabstätte
- Verwaltung durch die Treuhandgesellschaft
- Garantierte Erfüllung des Vertrages
TBF Treuhandgesellschaft
Mit der Beauftragung haben Sie die Gewissheit, dass die Arbeiten immer zuverlässig ausgeführt werden. Bei einer mangelhaften Ausführung der Arbeiten, Insolvenz oder Geschäftsaufgabe der beauftragten Friedhofsgärtnerei wird seitens der Treuhandgesellschaft umgehend ein geeigneter Betrieb zur Ausführung der Arbeiten beauftragt. Die Treuhandgesellschaft erstattet der beauftragten Friedhofsgärtnerei nach erfolgter Ausführung der Arbeiten jährlich die vereinbarte Pauschale. Somit ist Ihr Geld sicher angelegt.
